Wohnungseigentumsverwaltung

WEG-Verwaltung

Bei der Wohnungseigentumsverwaltung handelt es sich um die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses. Es stehen die Anliegen der Eigentümer im Vordergrund. In Mehrfamilienhäusern hat oft jede Wohnung einen anderen Besitzer. Wer kümmert sich da um wichtige Dinge, die alle betreffen? Das Gemeinschaftseigentum soll ordentlich verwaltet und gepflegt sein.


Zu unseren Leistungen als WEG-Verwaltung gehört es etwa, eine Eigentümerversammlung zu halten, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer auszuführen, die Hausordnung durchzusetzen und die Instandhaltungen zu koordinieren. Zudem kümmern wir uns bei Versicherungsschäden, beauftragen und kontrollieren die verschiedenen Dienstleister und stellen einen tragfähigen Wirtschaftsplan auf.


Wir kümmern uns um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums unterschiedlicher Parteien und arbeiten dabei im Sinne aller Eigentümer.


Wir bieten eine rechtssichere Verwaltung – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.


Der Umfang unserer Tätigkeiten und die Verantwortlichkeiten sind im Wohneigentumsgesetz festgelegt, diese umfassen unter anderem

  • Korrespondenz und Beratung der Eigentümer

  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung

  • Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege

  • Überwachung der Einhaltung von Hausordnung

  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung

  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen

  • Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung

  • Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft

  • Durchführung des Zahlungsverkehrs

  • Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen

  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen

  • Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer

  • Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen Belegprüfung und Beiratsbesprechungen

  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen

  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer

  • Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben

  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen